Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechtsauffassung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) bestätigt. Nach der heutigen Entscheidung der Karlsruher Richter muss auch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften das Ehegattensplitting gewährt werden. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, den Beschluss zügig umzusetzen und für Rechtssicherheit zu sorgen. Vor allem muss gewährleistet werden, dass die Entscheidung auch für zurückliegende Steuerjahre unproblematisch angewendet [...]
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